BAPI Business Application Programming Interface

Seminarziel:

Erlernen Sie vorhandene BAPIs in eigene Anwendungen integrieren und damit eine erhebliche Verkürzung von Entwicklungszeiten erreichen. Sie können außerdem eigene BAPIs erstellen und so fremden Systemen neue Funktionalitäten auf hohem betriebswirtschaftlichem Niveau zur Verfügung stellen.

 

Zielgruppe:

Mitglieder des Projektteams, Mitarbeiter aus IT oder Organisation

Inhalt:

  • Verwendung vorhandener BAPIs
  • Erstellen eigener BAPIs

Voraussetzung:

ABAP Dictionary


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Microsoft-Manager Steven Sinofsky stellt klar, dass auch Windows-on-ARM-(WOA-)Systeme einen Windows-Desktop mitbringen. Apps gibt es aber nur aus dem Store.

Apple will in Europa neue Regeln für die Lizenzierung von standardrelevanten Patenten durchsetzen – nun springen Microsoft und Cisco dem iPhone-Hersteller zur Seite. Doch Apples größte Konkurrenten spielen nicht mit.

Webstandard-Aktivisten rufen die Designer dazu auf, nicht mehr nur für Chrome und Safari zu gestalten, und vergleichen die Situation mit der einstigen IE6-Übermacht.

Nach dem harten Vorgehen der US-Behörden gegen Megaupload bereitet sich die Torrent-Site Pirate Bay auf harte Zeiten vor: Künftig sollen statt Torrent-Dateien nur noch Magnet-Links gehostet werden. Btjunkie hat bereits aufgegeben.

Die Regierungsfraktionen wollen die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" planmäßig bis zum Ende des Sommers beenden, die Opposition und Sachverständige drängt auf Erfüllung des Arbeitsauftrages und Verlängerung.

Der US-Konzern bietet fast 2 Milliarden Dollar für den Anbieter von Personalverwaltungssoftware, der unter anderem Cloud-Lösungen im Portfolio hat. Konkurrent SAP will ebenfalls einen Cloud-Dienstleister übernehmen.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben in einer bundesweiten Aktion ein Internet-Forum zerschlagen, in dem vor allem mit gestohlenen Kreditkartendaten und Elektroartikeln gehandelt wurde.

Die Jugendschutz-Filterprogramme von JusProg und Telekom erfüllen nunmehr die Kriterien der Aufsichtsbehörde KJM. Damit entfällt ab sofort die Verpflichtung zu Zugangsbarrieren für Anbieter von "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten".



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